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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4191
BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09 (https://dejure.org/2010,4191)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 242/09 (https://dejure.org/2010,4191)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - IX ZR 242/09 (https://dejure.org/2010,4191)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 GesO, §§ 1 ff GesO, § 86 KO, § 66 InsO
    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer Schlussrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines neu bestellten Insolvenzverwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein direkter Anspruch des neuen Insolvenzverwalters auf Rechnungslegung gegen den alten Insolvenzverwalter, §§ 86 KO; 66 InsO; 15 Abs. 5 und 6, 18 Abs. 4 GesO

  • zvi-online.de

    GesO §§ 15, 18; KO § 86; InsO § 66
    Keine Pflicht des vorzeitig abberufenen Gesamtvollstreckungsverwalters zur Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung gegenüber seinem Nachfolger

  • rewis.io

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer Schlussrechnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer Schlussrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines neu bestellten Insolvenzverwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des neuen Verwalters auf (Teil-) Schlussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 2259 (Ls.)
  • MDR 2010, 1491
  • WM 2010, 2274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Die Pflicht gilt und galt anerkanntermaßen auch für den vorzeitig abberufenen Verwalter (zu § 66 InsO: BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, ZIP 2005, 865, 866; vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; Jaeger/Eckardt, InsO, § 66 Rn. 9; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 66 Rn. 3; FK-InsO/Kind, 5. Aufl. § 66 Rn. 2; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. § 66 Rn. 24 f; HK-InsO/Eickmann, 5. Aufl. § 66 Rn. 16; zu § 86 KO: Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. § 86 KO Anm. 1a; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. § 86 Rn. 2; Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl. § 86 Rn. 1).

    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann das Insolvenz- bzw. Konkursgericht gegen den Verwalter ein Zwangsgeld festsetzen (§ 58 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 84 Abs. 1 Satz 1 KO; BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, aaO; Jaeger/Eckardt, aaO Rn. 21; Uhlenbruck, aaO Rn. 25; Eickmann, aaO; Weber, aaO).

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Jedenfalls enthält weder die Konkurs- noch die Insolvenzordnung eine Regelung, die den Schluss rechtfertigte, der Gesetzgeber hätte im Falle einer gesetzlichen Regelung der Streitfrage in der Gesamtvollstreckungsordnung einen Anspruch des neuen Verwalters auf Rechnungslegung festgeschrieben, oder die es als unvereinbar mit allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen und übergeordneten Rechtsprinzipien erscheinen ließe, einen solchen Anspruch des neuen Verwalters zu verneinen (vgl. zu den Kriterien BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - IX ZR 58/99, BGHZ 143, 332, 334 ff; vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 14 f und 19 f).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    d) Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Geltungsbereich der Insolvenzordnung dem neuen Verwalter ein Anspruch gegen den vormaligen Verwalter auf Auskunft zustehen, wenn er auf bestimmte, das bisherige Verfahren betreffende Informationen angewiesen ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2003, 326, 328).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Die Pflicht gilt und galt anerkanntermaßen auch für den vorzeitig abberufenen Verwalter (zu § 66 InsO: BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, ZIP 2005, 865, 866; vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; Jaeger/Eckardt, InsO, § 66 Rn. 9; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 66 Rn. 3; FK-InsO/Kind, 5. Aufl. § 66 Rn. 2; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. § 66 Rn. 24 f; HK-InsO/Eickmann, 5. Aufl. § 66 Rn. 16; zu § 86 KO: Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. § 86 KO Anm. 1a; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. § 86 Rn. 2; Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl. § 86 Rn. 1).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Jedenfalls enthält weder die Konkurs- noch die Insolvenzordnung eine Regelung, die den Schluss rechtfertigte, der Gesetzgeber hätte im Falle einer gesetzlichen Regelung der Streitfrage in der Gesamtvollstreckungsordnung einen Anspruch des neuen Verwalters auf Rechnungslegung festgeschrieben, oder die es als unvereinbar mit allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen und übergeordneten Rechtsprinzipien erscheinen ließe, einen solchen Anspruch des neuen Verwalters zu verneinen (vgl. zu den Kriterien BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - IX ZR 58/99, BGHZ 143, 332, 334 ff; vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 14 f und 19 f).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 102/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Regress gegen einen

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Ob eine solche Pflicht des abberufenen Verwalters mit Aufsichtsmaßnahmen des Gesamtvollstreckungsgerichts durchsetzbar wäre, kann dahinstehen (die Gesamtvollstreckungsordnung sieht Zwangsmittel nicht vor; der Senat hat offen gelassen, ob die Regelungen der Insolvenz- und Konkursordnung insoweit entsprechend anwendbar sind, vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1995 - IX ZR 102/04, ZIP 1995, 932, 934).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 102/94

    Rechte des Gläubigers nach Ablehnung der Berücksichtigung einer angemeldeten

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Ob eine solche Pflicht des abberufenen Verwalters mit Aufsichtsmaßnahmen des Gesamtvollstreckungsgerichts durchsetzbar wäre, kann dahinstehen (die Gesamtvollstreckungsordnung sieht Zwangsmittel nicht vor; der Senat hat offen gelassen, ob die Regelungen der Insolvenz- und Konkursordnung insoweit entsprechend anwendbar sind, vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1995 - IX ZR 102/04, ZIP 1995, 932, 934).
  • BayObLG, 07.09.2022 - 102 VA 192/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Insolvenzgerichts, eine vom Gläubiger

    § 66 Abs. 2 InsO begründet ebenso wenig wie § 58 InsO einen mittels eines Antrags nach § 23 EGGVG durchsetzbaren Anspruch des Gläubigers oder eines anderen Verfahrensbeteiligten dahingehend, dass das Gericht im Wege der Aufsicht eine Rechnungslegung des Verwalters durchsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2010, IX ZR 242/09, NZI 2010, 984; Mock in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, § 66 Rn. 77).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15

    Verjährung der Haftung des Konkursverwalters für pflichtwidrige Masseverkürzung

    Es besteht zwar kein Anspruch eines neuen Verwalters gegen den früheren Verwalter auf umfassende Schlussrechnungslegung, da solche Verpflichtung des früheren Verwalters nur gegenüber dem Konkursgericht und Gläubigerversammlung besteht, die durch Zwangsgeld durchgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 23.9.2010 - IX ZR 242/09).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8436
OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10 (https://dejure.org/2010,8436)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.06.2010 - 17 W 590/10 (https://dejure.org/2010,8436)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 17 W 590/10 (https://dejure.org/2010,8436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 726 Abs. 1, 795, 795b ZPO; §§ 71 Abs. 2, 53 Abs. 1 GBO
    Vollstreckungsklausel; Zahlungstitel bedarf qualifizierter Klausel; Zwangssicherungshypothek; Eintragung eines Amtswiderspruch

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erteilung einer qualifizierten, vom Rechtspfleger zu erteilenden Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Erteilung einer qualifizierten, vom Rechtspfleger zu erteilenden Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

  • ibr-online

    Falsche Vollstreckungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 02.05.2005 - 20 W 121/05

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts und Anhörung des

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10
    Es ist bereits fraglich, ob der Vollstreckungsgläubiger in einem vom Schuldner angestrengten Verfahren, in dem gegen den abgeschlossenen Grundbucheintrag ein Amtswiderspruch eingetragen werden soll, überhaupt zwingend zu beteiligen ist, zumal in umgekehrter Richtung eine Anhörung des Schuldners zum ursprünglichen Gläubigerantrag auf Eintragung der Zwangshypothek entbehrlich war (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.05.2005 - 20 W 121/05, juris).
  • OLG München, 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs; Eintragung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10
    b) Das Fehlen einer wirksamen Vollstreckungsklausel und damit einer wesentlichen Vollstreckungsvoraussetzung hat zur Folge, dass die Zwangssicherungshypothek mit ihrer Eintragung noch nicht zur Entstehung gelangt und das Grundbuch deshalb unrichtig geworden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2002 - 20 W 270/02 Tz. 10 m.w.N., juris; vgl. ferner OLG München MDR 2010, 436 und OLG Frankfurt OLGR 1998, 237).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2002 - 20 W 270/02

    Zwangsvollstreckung aus einem Zug-um-Zug-Urteil: Fehlerhafte Feststellung des

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10
    b) Das Fehlen einer wirksamen Vollstreckungsklausel und damit einer wesentlichen Vollstreckungsvoraussetzung hat zur Folge, dass die Zwangssicherungshypothek mit ihrer Eintragung noch nicht zur Entstehung gelangt und das Grundbuch deshalb unrichtig geworden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2002 - 20 W 270/02 Tz. 10 m.w.N., juris; vgl. ferner OLG München MDR 2010, 436 und OLG Frankfurt OLGR 1998, 237).
  • OLG Hamm, 23.01.1997 - 15 W 514/96

    Zwangshypothek bei Vollstreckungsmangel

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10
    Eine gegebenenfalls mögliche nachträgliche Heilung dieses Vollstreckungsmangels (dazu OLG Hamm NJW-RR 1998, 87) hat nicht stattgefunden, so dass das Grundbuch nach wie vor unrichtig ist.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2003 - 26 W 36/03

    Zwangsvollstreckung: Erteilung der Vollstreckungsklausel für die in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10
    Dieser Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit und die daraus resultierende Unwirksamkeit der Klausel (OLG Hamm Rpfleger 1989, 466 und OLG Frankfurt OLGR 2004, 119, jeweils m.w.N.) waren vom hier zugleich als Vollstreckungsorgan tätig gewordenen Grundbuchamt von Amts wegen zu prüfen und zu beachten.
  • OLG Hamm, 30.05.1989 - 14 W 56/89
    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10
    Dieser Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit und die daraus resultierende Unwirksamkeit der Klausel (OLG Hamm Rpfleger 1989, 466 und OLG Frankfurt OLGR 2004, 119, jeweils m.w.N.) waren vom hier zugleich als Vollstreckungsorgan tätig gewordenen Grundbuchamt von Amts wegen zu prüfen und zu beachten.
  • OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11

    Die von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle anstelle eines Rechtspflegers

    Die funktionelle Unzuständigkeit des Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle führt zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel, nicht lediglich zu ihrer Anfechtbarkeit (OLG Dresden MDR 2010, 1491; KGR 1999, 354 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Schuschke/Walker-Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 726 Rn 18 für den Fall - wie hier - einer Klausel nach § 726 Abs. 2 ZPO; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn 7 m. w. N.; wohl auch OLG Frankfurt MDR 1991, 162; a. A. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882 f.; Nichtigkeit nur bei bewusster Erteilung einer qualifizierten Klausel durch den Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers: Musielak-Lackmann, ZPO,7. Aufl., § 726 Rn 4).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14926
OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10 (https://dejure.org/2010,14926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.2010 - 13 W 7/10 (https://dejure.org/2010,14926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 13 W 7/10 (https://dejure.org/2010,14926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 887; ZPO § 888
    Freigabe einer als Sicherheit dienenden Lebensversicherung als vertretbare Handlung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 887; ZPO § 888
    Vollstreckung der Verurteilung zur Bewirkung der Freigabe einer als Sicherheit dienenden Lebensversicherung des Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1491
  • VersR 2010, 1521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84

    Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10
    Die vom Schuldner übernommene Verpflichtung ist vergleichbar mit der Verpflichtung zur Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks, die vertretbare Handlung ist (OLG Naumburg OLG-Report 2000, 297; OLG Saarbrücken MDR 2005, 1253; BGH NJW 1986, 1676 m.w.N.) oder mit der Verpflichtung, eine Bürgschaft zu stellen, die ebenfalls vertretbare Handlung ist (OLG Karlsruhe MDR 1991, 454 m.w.N.; KGR Berlin 1997, 202).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05

    Zwangsvollstreckung: Verurteilung zur Beseitigung einer Grundschuld auf Kosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10
    Die vom Schuldner übernommene Verpflichtung ist vergleichbar mit der Verpflichtung zur Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks, die vertretbare Handlung ist (OLG Naumburg OLG-Report 2000, 297; OLG Saarbrücken MDR 2005, 1253; BGH NJW 1986, 1676 m.w.N.) oder mit der Verpflichtung, eine Bürgschaft zu stellen, die ebenfalls vertretbare Handlung ist (OLG Karlsruhe MDR 1991, 454 m.w.N.; KGR Berlin 1997, 202).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1991 - 4 W 120/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10
    Die vom Schuldner übernommene Verpflichtung ist vergleichbar mit der Verpflichtung zur Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks, die vertretbare Handlung ist (OLG Naumburg OLG-Report 2000, 297; OLG Saarbrücken MDR 2005, 1253; BGH NJW 1986, 1676 m.w.N.) oder mit der Verpflichtung, eine Bürgschaft zu stellen, die ebenfalls vertretbare Handlung ist (OLG Karlsruhe MDR 1991, 454 m.w.N.; KGR Berlin 1997, 202).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2005 - 5 W 36/05

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung bei Notwendigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10
    Der Vollstreckung nach § 887 ZPO steht es nicht entgegen, dass die Bewirkung der Freigabe von der Zustimmung der ... abhängt, da diese dazu bereit ist (BGH a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Stuttgart MDR 2006, 293).
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